PAY.ON AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1,1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen PAY.ON und einem KUNDEN geschlossenen Verträge über die Bereitstellung und Erbringung von Leistungen durch PAY.ON, soweit sich nicht aus individuellen vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt.
1,2 Anwendungsbereich ist ausschließlich der Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern.
1,3 Der Vertrag kommt unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
1,4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegen stehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des KUNDEN sind nicht Bestandteile des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn, PAY.ON hat ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn PAY.ON ihre Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners vorbehaltlos ausführt.
2. Leistungsumfang und –erbringung
2,1 Art, Inhalt und Umfang der von PAY.ON zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag sowie der dem jeweiligen Vertrag zugrunde liegenden Leistungs- und/oder Produktbeschreibung von PAY.ON.
2,2 Äußerungen von Mitarbeitern von PAY.ON oder Dritten sowie Werbeaussagen stellen im Zweifel nur dann eine Beschaffenheitsangabe der geschuldeten Leistung dar, wenn PAY.ON dies schriftlich bestätigt hat. Angaben über die Beschaffenheit der vertragsgegenständlichen Leistung stellen im Zweifel nur dann eine Garantie dar, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
2,3 PAY.ON ist berechtigt, den Inhalt seiner Leistungen, insbesondere von bereitgestellter Software im Rahmen von technologischen, nutzer-oberflächenbezogenen oder inhaltlichen Weiterentwicklungen zu verändern und anzupassen, sofern die vereinbarten Funktionalitäten hierdurch nicht eingeschränkt oder beeinträchtigt werden.
2,4 Die Parteien sind sich darüber einig, dass PAY.ON berechtigt ist, an Dritte, die reine Auftragsentwicklungsarbeiten übernehmen und selber nicht im Zahlungsverkehr Dienstleistungen erbringen, die Weiterentwicklung des vertragsgegenständlichen Payment-Systems in Teilen und/oder die Anpassung der Softwarekomponenten, aus denen sich das vertragsgegenständliche Payment-System zusammensetzt oder die hiermit in Zusammenhang stehen, zu überlassen, ohne den KUNDEN darüber informieren zu müssen.
PAY.ON verpflichtet sich jedoch, Dritten nur dann die Weiterentwicklung des vertragsgegenständlichen Payment-Systems in Teilen und/oder die Anpassung der Softwarekomponenten, aus denen sich das vertragsgegenständliche PaymentSystem zusammensetzt oder die hiermit in Zusammenhang stehen, zu überlassen, falls dabei die Interessen des KUNDEN hinsichtlich Sicherheit und Verschwiegenheit in branchenüblichem Umfang gewährleistet sind.
3. Zahlungsbedingungen
3,1 Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gegebenenfalls zu zahlender Umsatzsteuer, Zölle und sonstiger Abgaben.
3,2 Eine aufwandsabhängige Vergütung wird auf Grundlage der von PAY.ON ermittelten Zahlungsverkehrs-Transaktionsdaten und Fraud Control Operationen berechnet und zum Monatsende für den abgelaufenen Monat in Rechnung gestellt.
3,3 Der KUNDE wird die fälligen Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Werktagen nach Rechungseingang ohne Skontoabzug auf das in der Rechnung angegebene Konto entrichten.
3,4 Einwendungen gegen Rechnungen hat der KUNDE innerhalb von sechs (6) Wochen nach Erhalt der Rechnung schriftlich gegenüber PAY.ON anzuzeigen („Einspruchsfrist“). Nach Ablauf der Einspruchsfrist gilt die Rechnung als genehmigt. Auf die Frist und die Folge verspäteter Einwendungen wird PAY.ON in der Rechnung hinweisen.
3,5 Allgemein gilt: Gegen Forderungen von PAY.ON kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der einbehaltene Betrag den mangelbedingten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt.
4. Zahlungsverzug
4,1 Kommt der KUNDE für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der jeweiligen monatlichen Rechnungen in Verzug, ist PAY.ON berechtigt, den Zugang zu den vertragsgegenständlichen Leistungen zu sperren. Der KUNDE bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarte nutzungsunabhängige Vergütung zu zahlen.
4,2 Kommt der KUNDE
• für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der jeweiligen monatlichen Rechnungen oder
• in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in Höhe eines Betrages, der das vereinbarte nutzungsunabhängige Entgelt für zwei Monate erreicht
in Verzug, ist PAY.ON berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in doppelter Höhe der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit restlichen nutzungs-unabhängigen monatlichen Vergütung zu verlangen. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn PAY.ON einen höheren oder KUNDE einen geringeren Schaden nachweist. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt PAY.ON vorbehalten.
5. Laufzeit und Kündigung
5,1 Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung in Kraft und hat die vertraglich vereinbarte Laufzeit.
5,2 Die Möglichkeit zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit unzumutbar ist. Jede der Parteien hat das Recht zur außerordentlichen Kündigung insbesondere,
a) wenn die andere Partei zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder wird, gegen sie ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
b) wenn die andere Partei Vertragspflichten grob verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung der Partei nicht innerhalb einer angemessenen Frist beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint.
6. Rechteeinräumung
Sämtliche Nutzungs-, Know-how- und sonstigen Schutzrechte an den vertragsgegenständlichen Leistungen stehen PAY.ON zu. PAY.ON räumt dem KUNDEN ein auf die Laufzeit dieses Vertrags beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht hieran in dem Umfang ein, der für die vereinbarte Nutzung der Leistungen erforderlich ist. Der KUNDE ist in diesem Zusammenhang auch berechtigt, seinen Kunden die notwendigen Nutzungsmöglichkeiten einzuräumen.
7. Pflichten und Verantwortlichkeiten des KUNDEN
7,1 Der KUNDE ist dafür verantwortlich, dass die in der Leistungs- oder Produktbeschreibung festgelegten Voraussetzungen für die Leistungserbringung und die Aufrechterhaltung und Überwachung der Leistung durch PAY.ON geschaffen werden.
7,2 Der KUNDE ist zur angemessenen Mitwirkung bei der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung verpflichtet. Hierbei sind die besonderen Gegebenheiten von Software- und IT-Leistungen und -Projekten zu berücksichtigen, die wegen ihrer regelmäßig hohen Komplexität und Kundenbezogenheit eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien notwendig machen. Die Mitwirkung des KUNDEN ist deshalb eine wesentliche Vertragspflicht. Der KUNDE wird alle für die Leistungserbringung durch PAY.ON erforderlichen Voraussetzungen schaffen, die vereinbart sind (vgl. z.B. das Standard Operating Procedure Agreement - SOP) oder in seinem Bereich liegen.
7,3 Der KUNDE hat PAY.ON unaufgefordert und rechtzeitig von allen Umständen und Vorgängen Kenntnis zu geben, die für die Ausführung der vereinbarten Leistungen von Bedeutung sind.
7,4 Der KUNDE trägt die die ausschließliche Verantwortung dafür, dass die von ihm angebotenen Dienste vollständig im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen und sonstigen anwendbaren Vorschriften stehen.
7,5 Der KUNDE wird geeignete Maßnahmen treffen, um zu verhindern, dass seine Vertragspartner, insbesondere Händler, die von PAY.ON erbrachten Leistungen für kriminelle Zwecke missbrauchen. Der KUNDE wird insbesondere dafür Sorge tragen, dass ein Vertragspartner die Leistungen von PAY.ON nicht für illegale Transaktionen nutzt, wie beispielsweise
a) Geldwäsche oder Steuerhinterziehung;
b) Abwicklung zulassungspflichtiger Geschäfte ohne entsprechende Zulassung;
c) Vertrieb von Kinderpornografie;
d) Vertrieb von nicht zugelassenen Medikamenten oder Medizinprodukten.
Der KUNDE ist verpflichtet, den Zugang eines Vertragspartners unverzüglich zu sperren, wenn er von der Abwicklung krimineller Geschäfte über die Leistungen von PAY.ON erfährt. In einem solchen Fall ist der KUNDE außerdem verpflichtet, PAY.ON hiervon unverzüglich zu unterrichten und die zuständigen Behörden zu informieren. PAY.ON ist berechtigt, selbst alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Abstellung der rechtswidrigen Handlungen erforderlich sind und den Zugang des betreffenden Vertragspartners zu sperren, wenn der KUNDE die Sperrung nicht selbst unverzüglich herbeiführt.
7,6 Für den Fall, dass PAY.ON von Dritten in Anspruch genommen wird und dies auf einer Verletzung der Pflichten des KUNDEN beruht, ist der KUNDE verpflichtet, PAY.ON von solchen Ansprüchen freizustellen und PAY.ON alle in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden, einschließlich gesetzlicher oder – soweit diese nicht gesetzlich geregelt sind – marktüblicher Anwaltskosten, zu ersetzen.
8. Verfügbarkeit der Leistung
8,1 PAY.ON gewährleistet die vertraglich vereinbarte Verfügbarkeit der Leistung. Eine entsprechende Garantie ist hiermit jedoch nicht verbunden.
8,2 Voraussetzung für Ansprüche des KUNDEN bei Störungen der Verfügbarkeit ist stets, dass der KUNDE PAY.ON die Störungen der Verfügbarkeit unverzüglich angezeigt und – soweit ihm möglich und zumutbar – nachvollziehbar dokumentiert nachgewiesen hat, so dass PAY.ON die Ursache der jeweiligen Störung überprüfen kann.
8,3 PAY.ON haftet nicht für Störungen der Verfügbarkeit durch Ereignisse höherer Gewalt. Der höheren Gewalt stehen Diebstahl, allgemeine Störungen des Internets oder sonstige Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und durch PAY.ON unverschuldet sind. PAY.ON wird den KUNDEN, soweit dies unter den Umständen möglich und zumutbar ist, unverzüglich über den Eintritt eines solchen Ereignisses unterrichten. PAY.ON ist verpflichtet, alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um eine schnelle Beseitigung solcher Störungen zu erreichen.
8,4 PAY.ON haftet in keinem Fall für Störungen der Verfügbarkeit, die durch den Kunden, den Telekommunikationsdienstleister, den Zugangsprovider oder den Mobilfunkanbieter des KUNDEN oder sonst durch der Sphäre des KUNDEN zuzurechnende Dritte verursacht werden.
9. Gewährleistung
9,1 PAY.ON gewährleistet, dass die geschuldeten Leistungen den im Vertrag und in der Leistungs- und/oder Produktbeschreibung näher beschriebenen Anforderungen entsprechen. PAY.ON gewährleistet darüber hinaus die Anbindung der Leistungen an das Internet.
9,2 Sofern die von PAY.ON geschuldeten Leistungen von den vertraglichen Vereinbarungen abweichen, sind diese Mängel seitens des KUNDEN unter genauer Beschreibung des Mangels und der Umstände, unter denen dieser aufgetreten ist, unverzüglich zu rügen. Der KUNDE wird, wenn dies möglich ist, eine Bildschirmkopie von Fehlermeldungen und/oder dem Erscheinungsbild des Mangels anfertigen und PAY.ON zur Verfügung stellen. PAY.ON wird den Mangel umgehend beheben, hierbei wird sie der Kunde nach besten Kräften unterstützen.
9,3 Das Kündigungsrecht des KUNDEN wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs als fehlgeschlagen anzusehen ist. Von einem Fehlschlagen der Herstellung des vertragsgemäßen Gebrauchs ist frühestens auszugehen, wenn PAY.ON einen wesentlichen Mangel nicht innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Zugang der Mängelrüge beseitigt oder eine entsprechende Umgehungslösung zur Verfügung stellt und der KUNDE die ihm in diesem Zusammenhang obliegenden Mitwirkungsleistungen ordnungsgemäß erbracht hat. Wegen unwesentlicher Mängel ist der KUNDE nicht zur Kündigung des Vertrages berechtigt.
9,4 Die verschuldensunabhängige Haftung von PAY.ON als Vermieter für bei Vertragsabschluss vorliegende Mängel (§536a Abs. 1 Fall 1 BGB) wird ausgeschlossen.
9,5 Ergänzend zu den vorstehenden Bestimmungen gelten die Vorschriften des BGB über die Miete (§§ 535 ff. BGB).
10. Geheimhaltung
10,1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie - einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen - anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die
a) nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
b) den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren,
c) von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden oder
d) nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.
10,2 Die Beweislast für das Vorliegen der vorstehend aufgeführten Ausnahmen trägt die Partei, die sich auf die Ausnahme berufen will.
11. Haftung
11,1 Die nachstehenden Bestimmungen gelten nur, soweit sich nicht aus einer abweichenden Haftungsregelung in dem zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrag etwas anderes ergibt.
11,2 PAY.ON haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des KUNDEN, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von PAY.ON oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
11,3 Im Übrigen ist die Haftung von PAY.ON für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von PAY.ON übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:
a) Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet PAY.ON nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE vertrauen durfte. Soweit PAY.ON hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von PAY.ON auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
b) Die Haftung von PAY.ON für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den KUNDEN angefallen wäre.
11,4 Die Bestimmungen der vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).
11,5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von PAY.ON.
12. Zusammenarbeit der Parteien
12,1 Die Parteien werden zur Umsetzung dieses Vertrages vertrauensvoll zusammenarbeiten.
12,2 Durch dieses Vertragsverhältnis wird zwischen den Parteien kein gesellschaftsrechtliches Verhältnis begründet.
13. Unterstützung bei Vertragsbeendigung
13,1 Im Falle einer Kündigung des Vertragsverhältnisses, gleich durch welche Seite eine solche Kündigung ausgesprochen wird – ausgenommen jedoch eine berechtigte außerordentliche Kündigung des Vertrages durch PAY.ON –, und in allen Fällen, in denen das Vertragsverhältnis einvernehmlich beendet wird, wird PAY.ON den KUNDEN auf dessen Wunsch im Rahmen des Zumutbaren durch Dienstleistungen und Hilfsmaßnahmen unterstützen, um es dem KUNDEN zu ermöglichen, das vertragsgegenständliche Payment-System durch eine dritte Partei weiter betreiben zu lassen. Insbesondere verpflichtet sich PAY.ON innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Kündigung, die hierfür erforderlichen und bei PAY.ON vorhandenen Daten einer dritten Partei zu übersenden, sofern diese dritte Partei eine Serverumgebung vorhält, nach dem PCI-Standard zertifiziert ist und auch alle weiteren für die Datenübertragung erforderlichen rechtlichen und regulatorischen Voraussetzungen erfüllt. Voraussetzung für die Übersendung der Daten ist, dass der Kunde PAY.ON folgende Informationen und Unterlagen übermittelt: Name und Kontaktdaten des neuen Betreibers, Nachweis über dessen gültige PCI-Zertifizierung, genaue Angaben, welche Daten benötigt werden ("Spalten" der .csv-Datei). PAY.ON wird sich bemühen, dass die Daten, die von der eigenen Softwareplattform zu der Softwareplattform der dritten Partei übertragen werden, kompatibel zu der Datenstruktur dieser Softwareplattform einer dritten Partei sind. PAY.ON hat die Daten im .csv-Format zu übermitteln.
13,2 Der KUNDE wird die Leistungen von PAY.ON, die in diesem Zusammenhang erbracht werden, auf einer zeit- und aufwandabhängigen Basis unter Zugrundelegung eines pauschalen Stundensatzes von netto 150 € vergüten.
13,3 Die Verpflichtung von PAY.ON zur Unterstützung des KUNDEN gemäß Abs. 1 erlischt, wenn der KUNDE nicht spätestens bis zwei Wochen vor Beendigung des Vertrages oder im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den KUNDEN spätestens vier Wochen nach Zugang der außerordentlichen Kündigung ein entsprechend den Vorgaben in Abs. 1 geeignetes drittes Unternehmen benennt, zu dem die Daten übertragen werden sollen.
14. Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
14,1 Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem KUNDEN in Textform mitgeteilt, wobei die Änderungen gegenüber den bisher gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen besonders hervorgehoben werden. Der KUNDE kann einer solchen Änderung gemäß Ziff. 14,2 widersprechen.
14,2 Der KUNDE hat seinen Widerspruch gemäß Ziff. 14,1 gegenüber PAY.ON per E-Mail an die Adresse account@payon.com oder schriftlich und innerhalb von 4 Wochen ab Zugang der Mitteilung von PAY.ON über die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Änderungen“) zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei PAY.ON eingeht. Sofern der KUNDE nicht form- und fristgerecht widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt und die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Vertragsbestandteil; hierauf und auf die Form und Frist für den Widerruf wird PAY.ON ausdrücklich in der Mitteilung über die Änderung hinweisen. Widerspricht der KUNDE den Änderungen form- und fristgerecht, besteht der Vertrag unverändert fort. PAY.ON hat in diesem Fall jedoch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem KUNDEN außerordentlich zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag für PAY.ON wirtschaftlich oder technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.
15. Schlussbestimmungen
15,1 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden zu dem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, die nicht unter Ziff. 14 fallen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftlichkeitserfordernisses.
15,2 Ansprüche aus einem Vertrag zwischen PAY.ON und einem KUNDEN dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei abgetreten werden.
15,3 Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausschluss des UN-Kaufrechts-Übereinkommens (CISG). Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.
15,4 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von PAY.ON. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der KUNDE keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
15,5 Die englischsprachige Übersetzung dieser AGB dient lediglich dem besseren Verständnis und ist als Leseversion gedacht. Im Falle von Unklarheiten gehen die Regelungen der Deutschen Version vor.
15,6 Sollte eine oder mehrere der zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die ihm Rahmen des rechtlich Möglichen hinsichtlich Ort, Zeit, Maß und Geltungsbereich dem am nächsten kommt, was von den Vertragsparteien nach dem ursprünglichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen gewollt war. Lücken in dem Vertrag sind nach Maßgabe dessen zu füllen, was die Parteien bei verständiger Würdigung der Sach und Rechtslage sowie unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der jeweils anderen Partei vereinbart hätten, wäre ihnen die Regelungsbedürftigkeit der Frage bewusst gewesen. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrag vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten. Diese Klausel gilt nicht für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst.


