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    • Presseanfragen richten Sie bitte an:
      PAY.ON AG
      Annett van de Bunt
      Head of Marketing
      Grillparzer Straße 18
      D-81675 Munich
      T:  +49 (89) 45 230-552
      F:  +49 (89) 45 230-553
      E:  press@payon.com

       

München, 20.12.2010

BaFin bestätigt: PAY.ON ist kein Payment Service Provider

Die PAY.ON AG stellt ihre Leistungen ausschliesslich Zahlungsdienstleistern und Finanzinstituten zur Verfügung, wie nun von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt wurde.

PAY.ON AG, globaler Abwickler von Transaktionen im Internet, tritt nicht als Payment Service Provider oder Zahlungsinstitut auf. Dies wurde nun offiziell von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bestätigt.

Die kürzlich eingerichtete „Payment Service Directive“ (PSD - Zahlungsdienstrichtlinie) dient der Schaffung von Zahlungsdienstleistern und -instituten, die neben Banken und Finanzdienstleistern Zahlungsverkehr abwickeln dürfen. Die EU schafft hiermit den Rahmen für einen gemeinsamen Zahlungsverkehrsraum, in dem auch länderübergreifend vergleichbare Regelungen gelten.

PAY.ON zählt nicht als Zahlungsinstitut, sondern ist seit der Gründung ausschliesslich Partner und Dienstleister für Zahlungsexperten, Finanzinstitute und Payment Service Provider. Dieses einmalige Business-Modell wurde nun von der BaFin anerkannt.

Hierzu erklärt Nikolaus von Taysen, COO von PAY.ON: „Unsere Leistungen stehen nur Zahlungsexperten zur Verfügung, und unsere Technologien gehören in die Hände von Experten. Wir bedienen keine Händler – „No merchants“ ist seit Beginn die Kernphilosophie von PAY.ON. So können wir uns auf den Support unserer PSPs konzentrieren und vermeiden Interessenskonflikte.“